Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch
http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !