wenn ihr euch schon outet, könnt ihr auch die ak einschalten.
imho, anwälten sind abmahnungen in ö lt. ogh verboten.
(was bis zum kammerausschluss führen sollte, wida imho)
rechtskundige forumsuser mögen mich gerne evrbessern.
Geändert von chosen (10.09.2008 um 20:14 Uhr).
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