Ich denke, der springende Punkt ist der, dass MS die Produkte nicht veräußert, sondern man ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht erwirbt. Diese Nutzungsrechte lassen sich imho viel mehr einschränken als wenn man das Produkt verkauft.
Ich stelle mir gerade folgende Szene vor:
Die BSA klopft an der Tür - Hausdurchsuchung.
Der Kunde sagt, ich habe alles legal und kann das mit Wikipedia Einträgen und Forums-Posts belegen. Wird das der Beamte akzeptieren?
Schlussendlich kann ich als MS Partner meinen Kunden nur empfehlen, das zu berücksichtigen, was in den Lizenzbestimmungen steht. Solange kein anders geltendes Urteil durchgesetzt ist, kann ich mich nicht auf juristische Auslegungen verlassen. Es steht jedem frei diesbezüglich eine Klage gegen MS einzubringen und damit dieses Urteil zu erzwingen. Gründe, warum das noch keiner gemacht hat könnt ihr euch selbst ausdenken. Als Lizensierungsberater werde ich meinen Kunden kein Risiko empfehlen. Wenn sie das selbst verantworten, liegt es außerhalb meiner Schuld wenns anders kommt.
@wildfoot: sehe ich auch so (letzter punkt 6)
LG
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