4.5.46
KV der Metaller:
http://www.elektroinnung-wien.at/kol...kv_arb2008.pdf
Selbst in dem KV gibt es für Bestimmt grupen eine 12h klausel:
Zitat:
2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Wächter, Portiere, Chauffeure und Beifahrer darf, wenn in sie regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, durch Vereinbarungen über die Normalarbeitszeit hinaus ausgedehnt werden.- 3. Die verlängerte Wochenarbeitszeit im Sinne des Pkt. 2 darf höchstens 60 Stunden betragen.
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