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Alt 19.08.2008, 08:18   #3
maxb
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht.


@maxb
"Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?"

Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen.
Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen.

Doch, wenn ich auf der anderen Seite der Türe stehe und mit zitternden Händen den Notruf wähle
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