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Zitat von barns
@ martens
Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN.
Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu.
mfG
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poste mal bitte im konkreten Fall des hausfriedensbruchs die passende erklärung von "Gewalt", sie wird sich wohl im internet finden lassen, notfalls bitte einscannen
Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?
Die deutsche Fassung des Hausfriedensbruchs scheint mir hier die Opfer weit besser zu schützen als die österreichische "...widerrechtlich eindringt oder diese trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt...".