Ist bekannt.
In dem Posting von steelrat gehts aber nicht um die Gebühr nach §4/5b StVO.
Er hat vermittelt, dass er nach dem SPG durchsucht wurde, weil er einer Straftat verdächtigt wurde und der Anzeiger deshalb eine "Blaulichtsteuer" entrichten musste. Was natürlich ein aufgelegter Schwachsinn ist...
P.S.: Sorry das Ganze ist jetzt schon sehr off Topic, konnte man aber nicht so stehen lassen.
Geändert von barns (16.08.2008 um 17:36 Uhr).
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