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Alt 16.08.2008, 10:24   #2
Philipp
verXENt
 
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Zitat:
Zitat von opa12 Beitrag anzeigen
Ist es nicht so das für den Vorsteuerabzug nur die Originalrechnung (Papier) oder Ausdruck einer digital signierter PDF verwendet werden darf?
Nicht ganz, nur der Ausdruck einer digital signierten Rechnung hilft wenig. Die original PDF Dateien müssen ebenfalls aufbewahrt werden.

Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
klar weil den kunden nur mehr der preis interessiert, übers service bzw. die qualität wird erst gejammert nachdem der vertrag mit 24monatsbindung unterschrieben wurde. Die kosten die dem kunden durch den ausdruck der papierrechnung entstehen stehen in keinem verhältnis zu den kosten die einem provider entstehen, vor allem die versandkosten.
Dann dürfen die jeweiligen Provider keine Business Produkte anbieten. Ausserdem, ist A1 denn wirklich so billig?
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