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Alt 15.08.2008, 22:52   #49
rev.pragon
In the name of Blues
 
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Was? Erklär mir das bitte. Versteh Ich das richtig? Wenn Ich bei meiner Wohnung (gut hab ein Haus aber egal) die Türe von innen schliessen möchte und der jenige der draussen steht seinen Fuss zwischen Tür und Türrahmen stellt, was ist das dann?
Wenn die von der Gis den Fuß da drin haben dann haben sich auch die Türe aufgemacht und das ist für mich gewaltsames Eindringen, oder verstehe Ich das jetzt falsch?
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