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Alt 02.08.2008, 00:20   #5
Philipp
verXENt
 
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Mein Computer

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Aus den AGB:
Zitat:
(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn
a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht oder
b. Änderungen unserer AGB oder Tarifbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend sind (nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003).
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