02.08.2008, 00:20
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#5
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verXENt
Registriert seit: 01.08.1999
Beiträge: 7.084
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Aus den AGB:
Zitat:
(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn
a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht oder
b. Änderungen unserer AGB oder Tarifbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend sind (nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003).
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