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Alt 26.07.2008, 19:39   #6
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Mein Computer

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du bist arbeitgeber und meldepflichtig gegenüber der sozialversicherung und dem finanzamt ... wenn die bezahlung unter der geringfügigkeitsgrenze liegt, dann müssen nur uv-beiträge von dir abgeführt werden ... darüber auch kv-/pv-beiträge ...

ab einer bestimmten grenze (die höhe kenn ich nicht auswendig) mußt du auch lohnsteuer direkt ans finanzamt abführen ...

am besten du erkundigst dich mal genau beim finanzamt und der gkk ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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