Zitat:
Zitat von Don Manuel
Ist dann halt meist eine Frage der Zeit. Österreichische Gerichte haben der GIS schon Exekutionstitel erteilt.
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Ja klar, das geht schnell und auch bei unberechtigten Forderungen. Aber bevor es zur Exekution kommt muss von der GIS zuerst mal eine Mahnklage eingebracht werden. Die wird vom Gericht ungeprüft versandt. Allerdings kann man da Rechtsmittel ergreifen und dann kommt es zur Verhandlung (wenn man die Frist versäumt zur Exekution).
Wie das bei Einschaltung eines Inkassobürsos aussieht, weiß ich nicht.
Hab' mal vor kurzem irgendwo gelesen, dass der UVS ca. 30%(?) der beeinspruchten Verkehrsdelikte positiv (für den Nichtsünder) entscheidet.
z.B.
http://derstandard.at/Text/?id=3394728 genial

(der Begriff Raser ist hier meiner Meinung nach unangebracht und wertend)
Warum soll sich nicht auch die GIS mal geirrt haben? Man muss sich halt wehren.