Thema: GIS und DVB-T
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Alt 24.07.2008, 11:01   #7
rev.antun
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Zitat:
Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.
... nun ja auch auslegungssache
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