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dass Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn der Hersteller die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet.
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ist da diese 70 jahrefrist gemeint

da ist der künstler ja schon längst übern jordan und ich glaube kaum daß sich die kinder und enkel da dann irgendwie behaupten könnten. mit 90-120 jahre am buckel...ich kann nicht glauben daß das so gemeint ist
