Allerdings kommt hier ein interessanter Punkt dazu:
Zitat:
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Der Vorschlag enthält auch begleitende Maßnahmen, die ausdrücklich darauf abzielen, ausübenden Künstlern zu helfen. Die 'Gebrauch-es-oder-verlier-es' Klausel, die jetzt in die Verträge zwischen Künstlern und Plattenfirmen aufgenommen werden müssen, ermöglicht, dass Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn der Hersteller die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet. Auf diese Weise wird der Künstler entweder eine andere Plattenfirma finden oder seine Musik selbst verkaufen - insbesondere im Internet. Falls weder der Künstler noch der Produzent die Aufnahme vermarkten, wird die Aufnahme nicht weiter geschützt.
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http://ec.europa.eu/internal_market/...tection_de.htm
Damit könnte ich mich anfreunden. Viele tolle Werke sind nicht mehr erhältlich, die Rechteinhaber haben kein Interesse an einer Neuauflage bzw. würden extrem hohe Lizenzgebühren verlangen. Ich vermute aber dieser Teil wird soweit aufgeweicht werden, bis er nix mehr wert ist 
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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