wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?
idR dem vertragspartner. die bank überprüft das ja nichtmal solange keine beschwerden vorliegen
und wenn der vertragspartner trotz widerrufs einzieht ist das sein pech und er hat die rückbuchungskosten gefälligst zu zahlen
