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Alt 14.07.2008, 15:22   #8
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eine einzugsermächtigung widerruft man immer beim vertragspartner nicht bei der bank ...

und wenn diese einzugsermächtigung ordnungsgemäß widerrufen wurde (nachweisbar durch einschreiben oder bestätigung des vertragspartners) dann etwaige weitere einzüge bei der bank kommentarlos zurückbuchen - dann zahlt der vertragspartner die rückbuchungsspesen ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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