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Zitat von barns
Ein gefaxtes Dokument als I-Nachweis? Da kann ich ja gleich Hakle-Feucht faxen.
Kundenverarsche in Reinkultur ist das, sonst nix.
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das ist nunmal geltendes recht, ein gefaxter ausweis (ungeschwärzt) gilt als identitätsnachweis, das ist nunmal so. Genauso wie ein fax den gleichen status wie ein einschreiben hat, dabei ist es unerheblich das sich faxe beliebig manipulieren lassen.