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Alt 08.07.2008, 09:52   #8
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http://www.1031telekom.at/agb.php

Punkt 1.1
Zitat:
Die FINAREA SA, CH-6901 Lugano, Po Box 5648 (nachfolgend „FINAREA“) bietet Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-by-Call-Dienste und Internet-by-Call sowie ggf. zukünftig Preselection-Dienste an. ...
Also bei einem in Österreich tätigen Telekom-Unternehmen ohne Niederlassung in Österreich wäre ich von Haus aus schon mal sehr skeptisch.

Punkt 6.2
Zitat:
Der Rechnungsbetrag muß unter Angabe der Rechnungsnummer und der Verrechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto spätestens zu der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit zur Gutschrift in Auftrag gegeben werden. Wird vom Kunden keine Ermächtigung für den Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, so ist die FINAREA berechtigt, für jede Rechnung ein Bareinzahlungsentgelt zu verlangen. Die Pflicht zur Entrichtung allfälliger Bareinzahlungs- und Überweisungskosten und aller aus der Vertragserrichtung erwachsenden Kosten und Gebühren sowie die damit verbundene Anzeigeverpflichtung trifft den Kunden. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe der Rechnungsnummer und Verrechnungsnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein.
Dies dürfte als Absicherung für allfällige Zusatzkosten durch die gewünschte Zahlungsart reichen.

Mein Tipp:
Zahlen, als Lehrgeld betrachten und abmelden.
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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