Zitat:
Zitat von Baron
Eigenartige Argumentation-wenn man das überhaupt so nennen kann! 
Ich vergleiche mit Schrottkarren die keine Fahrerlaubniß aufgrund mangelnder Sicherheitseinrichtungen /Schadstoffaustoß kriegen und du konterst mit eindeutigen Gesetzesübertretungen?
Ziemlich schwach! Aber da hat gestern einer in Strasshof seine verwandschaft weggeblasen- hm vielleicht lass ich mir da auch was einfallen- weil wenn der darf, darf ich ja auch!   
Nur bei mir wirds nicht die Verwandschaft sein... 
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Keine gute Entgegnung.
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Schrottkarren die keine Fahrerlaubniß aufgrund mangelnder Sicherheitseinrichtungen ... kriegen
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Damit ist das Fahrzeug auch rechtwidrig, oder?
Und was ist ein "Softwareablauf" anderes als ein Eingriff (Strafe?) von aussen, resp. wer bestimmt wann eine Software abgelaufen ist, ein unabhängiges Gericht oder der Hersteller derselben?