naja ich finde es nicht so abwägig das man bei einem trafficlimit für die einhaltung desselben verantwortlich sein soll. Nachdem konsumenten bei uns jedoch laut gesetz nicht zu mündigen menschen zählen könntest glück haben.
Es ist natürlich pikant wenn in der leistungsbeschreibung was von täglichen backups steht und in den agb dass der kunde selber für die backups verantwortlich ist, was mit deinem fall allerdings nichts zu tun hat.
Ohne rechtschutzversicherung solltest allerdings zahlen.
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Greetings
LouCypher
Geändert von LouCypher (05.06.2008 um 09:58 Uhr).
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