Lt der (kostenlosen Rechtsberatung, gibts 1 x wchtl.) durch einen Richter räumt er eher gute Chancen ein, falls es zu einem Prozess kommen sollte - dezidiert angeführt (seit der letzetm Gesetzesnovell 2004) sind zwar nur Beeinträchtigungen zb betr. Lichteinfal (Sonne/Schatten) etc... daß einem die Möglichkeit auf TV Empfang genommen wird sei aber doch vergleichbar, und heutzutage nicht nur als "Luxus" sondern als "Grundrecht" einzustufen, zumal eine andere Möglichkeit (Kabel, AONTV..) in dem kleinen Dorf nicht gegeben sind.
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#635. Mark my words: This \'Internet\' thing is going to be BIG.
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