Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.05.2008, 23:40   #5
klosterfrau
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 107

Mein Computer

Standard

Im Kaufvertrag steht,das evt. Preissteigerung bis 5% ,in Kauf genommen werden müssen (VW).
Aber der Bruttopreis ändert sich ja nicht,sondern die Steuer,für die der Händler ja nichts kann.Die Frage ist ja,ob ich dem Händler (VW) die jetzigen Mehrkosten aufbrummen kann,weil der Wagen ja später geliefert wird als vereinbart.
Zürücktreten wäre die letzte Möglichkeit.
klosterfrau ist offline   Mit Zitat antworten