Rechtlich hat man hier kaum eine Chance; noch weniger, wenn es sich wie hier um einen Wald handelt.
Erlaubt ist einzig, dass überhängende Äste - aber auch erst nach vorheriger Absprache mit dem Nachbarn - abgeschnitten werden;
Es wird hier wohl wirklich nichts anderes übrig bleiben, die SAT Schüssel anders zu positionieren (z. B. auf eigenen Mast, etc.).
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