Ja, aber bei dem gegenständlichen Urteil ging es ja gar nicht um diese Frage - ob es strafrechtlich relevant ist, dass er in das Netz eingedrungen ist.
Das ist ja das Spannende bei solchen Verhandlungen - weil es eben davon abhängt, welche Paragrafen der Jurist als Grundlage für die Anzeige verwendet. Hier war es eben der unerlaubte Zugriff auf personenbezogene Daten mit Hilfe einer Telekommunikationseinrichtung - und das Gericht hat diesen Argumentationen offenbar entsprochen, deshalb eben genau dieses Urteil.
Hätte sich der Jurist auf einen Diebstahl bzw einem Einbruch (oder demensprechenden adäquaten Paragrafen) berufen, wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen.
Und weil ich das weiter oben gelesen habe, dass angeblich die Konfiszierung des Notebooks zu hoch gegriffen wäre: da der Beschuldigte gemäß dem ergangenen Urteil das Notebook als Werkzeug für seine Straftat verwendet hat, wird dieses naturgemäß eingezogen. Wenn ich jemanden mit einem Küchenmesser niedersteche, wird das Messer mit Bestimmtheit auch eingezogen werden. Und wenn ich mit einem eingeschaltenem Radarwarner in Österreich erwischt werde, wird das Teil mit Sicherheit ebenfalls eingezogen. Geht also für mich voll OK!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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