Thema
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DE: Gericht befindet "Nutzung eines privaten, offenen WLAN ist strafbar"
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20.05.2008, 16:29
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maxb
Großmeister
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Zitat:
Zitat von
SerenDwyn
...wenn eine Wohnungstüre geschlossen ist, ohne zugesperrt zu sein und eine andere unbefugte Person betritt die Wohnung... dann ist dies rechtswidrig, meines Wissens nach.
zumindest strafrechtlich ist das nicht relevant
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