Zitat:
Zitat von Baron
Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen. 
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Glaubst Du das?
Soweit ich das Urteil verstanden habe, hat der gute Mann die Straftat des unberechtigten Abhörens einer Telekommunikationseinrichtung begangen. Er hat somit gegen ein Datenschutzgesetz verstoßen - und das würde letztendlich (vermutlich) auch bei uns schlagend werden, wenn man sich bewusst in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN-Netz einwählt, um kostenfrei im Internet zu surfen.
Somit kann man diesen Fall gar nicht mit einem unversperrten Auto vergleichen, welches man oder woraus man irgendwas entwendet. Es sei denn, im Auto liegen geheime Geschäftsunterlagen (beispielsweise der Terminkalender eines Psychiaters) und man setzt sich rein ins Auto, um diese Unterlagen zu studieren und widerrechtlich zu verwenden (zum Beispiel öffentlich machen).