Zitat:
Zitat von Oli
.... Dazu zählt heute auch teilweise schon, wenn man die Navi-Halterung im versperrten KFZ lässt und dann eingebrochen wurde.
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Kennst du da konkrete Beispiele dazu? Wär doch lächerlich, wegen einer leeren Halterung gleich grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Dann müsste man ja jedesmal das Klump neu montieren und einrichten.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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