Ja aber -achtung PC.Net dünnes Eis!
Gabs /gibts da nicht einen Paragraphen "vorschubleistung zum Diebstahl" oder so? Bin ja kein rechtspfleger aber ich habe da schon mal gehört das sich zb. in solchen Fällen die Versicherung eben unter hinweis auf diesen abputzt auch wenn das auto nicht mehr zurückommt!
IMHO wurden auch schon Strafen wegen nicht versperren des wagens verhängt!
Also da kommen dann 2 drann!
Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen.
