Na ja, die widerrechtliche Nutzung personenbezogener Daten und das widerechtliche Abhören ist wohl nicht gesetzeskonform.
Ob abgesperrt oder nicht, Diebstahl bleibt Diebstahl. Mein Mitleid mit dem WLAN-Nutzer hält sich allerdings in Grenzen, schließlich hat er es nicht abgesichert.
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Commander Jameson
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