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DE: Gericht befindet "Nutzung eines privaten, offenen WLAN ist strafbar"
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16.05.2008, 15:20
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SerenDwyn
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Beiträge: 748
...wenn eine Wohnungstüre geschlossen ist, ohne zugesperrt zu sein und eine andere unbefugte Person betritt die Wohnung... dann ist dies rechtswidrig, meines Wissens nach.
Selbiges im Grunde bei nicht verschlüsselten WLANs, dort halt "virtuell"...
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