Was spräche eigentlich dagegen, erst nach einmaliger Verwarnung zu strafen? Wie kann eine dem Allgemeinwohl verpflichtete Staatsgewalt in solchen für DAUs komplexen technischen Belangen quasi Vorsatz voraussetzen? Muß man den Firmen, die das bis zuletzt verkaufen, nicht Betrugsabsicht vorwerfen können?
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