Thema: Steuerrecht
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Alt 30.04.2008, 23:10   #2
The_Lord_of_Midnight
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Zitat:
Zitat von Woodz Beitrag anzeigen
rechtlich gilt im e-commerce europaweit eigentlich das herkunftslandprinzip (also recht des unternehmenssitzes), davon aber eine - von mehreren - ausnahmen beim verbraucherschutz.
als shop der nach D und A liefert ist man also mit 14 tagen auf der sicheren seite.
Genau auf dieses Herkunftslandprinzip habe ich mich bezogen.
Ich finde das aber idiotisch.
Denn wenn jemand in einem bestimmten Land was verkaufen will, muss er auch die dortigen Gesetze einhalten.
Ich glaube man kann einem Unternehmer mehr zumuten, daß er über Gesetze bescheid weiss als einem Konsumenten.
So gesehen sehe ich den Sinn der Ausnahme.
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