Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Das würde aber bedingen, daß T-Mobile irgendwelche Vertragsänderungen gemacht hat ?
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Ja, ab dem 4.5. gibt es neue AGB bei T-Mobile. Bei AGB Änderungen die zum Nachteil des Kunden sind, kann eine Sonderkündigung gem. § 25 Abs. 3 TKG 2003 durchgeführt werden.