Zitat:
Zitat von klosterfrau
Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.
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Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern und ist normalerweise auf der Angebotsseite extra angeführt.
Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war.
Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech.
"Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten?