ich denke mal die tatsache das die wohnung zu der der anschluss gehört vermietet wird sollte ausreichen. Gabs neulich einen p2p fall wo der vater nicht für die illegalen downloads haftbar war weil er davon nicht gewusst hat, wenn das geht bist du allemal raus. Wenn die allerdings grob illegale sachen treiben wirst sicher du als erster abgeführt, dieses restrisiko wird wohl bleiben.
Hardwarelösungen sollten normalerweise kein problem zu umgehen sein wenn man physisch drauf zugreifen kann. An die zugangsdaten kommt man auch mit dem richtigen schmäh wenn man beim anschluss vorort ist. Kommt immer drauf an mit wem man es zu tun hat.
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Greetings
LouCypher
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