Ich finde es nett vom Martin das er eine unterlassungsklage riskiert nur um uns an seinem problem teilhaben zu lassen. Ich hoffe der thread wird nicht gelöscht bevor er zu ende ist. Wenn du die dadurch anfallenden kosten gegen die €167 rechnest musst du dich dann auch nicht 42 monate binden.
Zitat:
§ 77. (1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
|