Aha, na immerhin wird damit so in etwa das bestätigt was ich auch geschrieben habe.
Man müsste eine qualifizierte elektronische Signatur haben (PGP reicht also nicht aus).
Und zusätzlich dazu noch eine Lesebestätigung vom Empfänger, ebenso mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Wenn der Empfänger keine Lesebestätigung schickt, müsste man also auf andere Kommunikationswege ausweichen wie eingeschriebenem Brief oder persönliche, handgeschriebene Unterschrift.
Denn einen Anruf kann man ja auch nicht wirklich nachweisen.
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