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Alt 21.03.2008, 21:03   #3
LouCypher
der da unten wohnt
 
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@maxb: danke wenn meine google skills in zukunft versagen werde ich mich an dich wenden .

Hab den text überflogen, letztendlich scheint das fazit zu sein ein absender soll eine lesebestätigung verlangen sonst kann er sich brausen gehen. Email ist kein einschreiben. Wenn man also wie ich zb. lesebestätigungen grundsätzlich verweigert gibt es keinen wirksamen zustellbeleg.

Letzendlich bin ich genauso schlau wie vorher, wer ist schuld wenn ein mail nicht ankommt, offensichtlich niemand weil man den versand nur dadurch beweisen kann das der empfänger darauf antwortet.
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LouCypher
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