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Alt 15.03.2008, 15:56   #3
Telcontar
Da BoJo
 
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Mein Computer

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http://www.auva.sozvers.at/media/15031.PDF
Seite 4 Rechts unten Aufstellung

Wenn möglich Parallel zum Fenster ....

Definition Bildschirmarbeit
ist gegeben, wenn AN durchgehend mehr als 2h oder durchschnitlich mehr als 3h .....

Es klingt vieleicht verwunderlich aber bei den meisten Heimanwendern
ist der PC einen Bildschirmarbeitsplatz gleichzusetzen
Vorallem was die Aufstellung betrift, hier geht es ja nicht darum dem Arbeitsgeber Pflichten aufzuzwingen sondern um die Gesundheit des Arbeitnemers.
Zuhause ist man ja beides in einen deswegen denken die meisten aus sicht des Arbeitgebers -- Umstellungen sind Teuer und nicht finanziebar dabie wird die gesundheit auserfrage gestellt
Die folge verspannungen ..... wobei das noch die mildeste form ist

https://www.wien.gv.at/who/gb/97/pdf/5-2.pdf
http://www.jku.at/zv/arbeitsmedizin/Docu/M026.pdf
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