Zitat:
Original geschrieben von r_bonnhof
daher denke ich,das der umstieg nicht genehmigt wird,weil der alternative provider die grundgebührbefreiung nicht zahlen will.
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Keine Ahnung, was Du da jetzt wieder schreibst ... aber die Grundgebührenbefreiung ist eigentlich ein falscher Begriff. Selbstverständlich wird die Grundgebühr bezahlt; aber nicht vom Anschlussbesitzer, sondern von der öffentlichen Hand. Sprich: die TA bekommt sehr wohl die 15 Euro irgendwas im Monat für die Grundgebühr.
Und vom Prinzip her funktioniert das bei allen Telefonanbietern. Nur: die müssen sich aktiv darum bemühen, dass die öffentliche Hand die Grundgebühr auch denen überweist. Angeblich ist das nur ein simpler Antrag des Anbieters bei der Behörde, und schon kann man sich bei diesem Anbieter von der Telefon-Grundgebühr "befreien" lassen. Keine Ahnung, warum das so wenige Anbieter tun. Auch auf dem Handy-Sektor wird das kaum ausgenutzt.
Seltsam ist ja auch, dass sich mein Bruder offenbar die Telefonleitung mit 3 anderen Teilnehmern teilen muss, die TA jedoch 4x die volle Grundgebühr kassiert. Wäre jetzt auch juristisch interessant, ob man dagegen einschreiten kann. Weil wenn ich einen Vollanschluss bezahle, sollte ich doch davon ausgehen können, auch einen Vollanschluss zu besitzen. Oder ...?