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Alt 11.03.2008, 08:51   #4
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Zitat:
Original geschrieben von Christoph

Ein Mail, bes. ohne Lesebestätigung, ist, nach meinem Darfürhalten, keine ausreichende Kündigung; der Empfänger kann ja sagen, daß er es nicht erhalten hat.
ich GLAUBE das gilt nicht mehr, er muss glaubhaft machen können das er ein mail nicht erhalten hat, ist allerdings deutsches recht. Ein versendetes mail ohne fehlerbericht gilt als zugestellt.
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Greetings
LouCypher
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