Zitat:
Original geschrieben von Christoph
Ein Mail, bes. ohne Lesebestätigung, ist, nach meinem Darfürhalten, keine ausreichende Kündigung; der Empfänger kann ja sagen, daß er es nicht erhalten hat.
|
ich GLAUBE das gilt nicht mehr, er muss glaubhaft machen können das er ein mail nicht erhalten hat, ist allerdings deutsches recht. Ein versendetes mail ohne fehlerbericht gilt als zugestellt.