wenn gegen dich ermittelt wird kannst du sowohl bei der sicherheitspolizei als auch bei der für die ermittlungen zuständigen staatsanwaltschaft (stpo neu) einsicht in den akt nehmen. ausser es besteht verdunkelungsgefahr, dann gehts vor gericht, es gibt einen beschluss den du wiederum beeinspruchen kannst.
beweise, welche die polizei durch die spg-novelle etwa im bereich ip-ausforschung erlangt und die demzufolge nicht den bestimmungen der strafprozessordnung entsprechen sind in jedem strafverfahren nichtig. im ermittlungsverfahren hat sich sicherheitspolizei an die stpo zu halten und nicht ans sicherheitspolizeigesetz.
ganz abgesehen davon spricht derzeit eigentlich alles dafür, dass die novelle sowohl eu-recht als auch dem telekommunikationsgeheimnis widerspricht. dann darf die polizei das nicht mal mehr zur wahrung der öffentlichen ordnung (spg).
wenn man bei wcm mal einen juristischen gastkommentar möchte bitte melden
