diese frau dürft sich wohl nicht sehr verdächtig machen "rechtslastig" zu sein:
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...535427,00.html
Zitat:
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Linken-Abgeordnete hat Sehnsucht nach der Stasi
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damit steht sie nicht alleine. antifa, dokumentationsarchiv des österreichischen widerstands und wie sie alle heissen fertigen schon seit langem genaue listen an, wer wo wann welche meinungen hatte. der datenschutz (inbesondere das datenschutzgesetz2000) scheint für besagte auch nicht zu gelten: hier hat niemand möglichkeit zur einsicht, kann niemand die richtigstellung falscher erhebungen beantragen. historisch betrachtet waren es im übrigen immer die heutigen "rechtsparteien" (insbes. das freiheitlich-liberale lager), welche sich für bürgerrechte stark gemacht haben. siehe etwa die revolution von 1848.
>> ansonsten kann ich auch nur auf
www.debattierclub.net verweisen (jetzt komplett neu!)
ganz nebenbei sind beweise, welche nach besagten bestimmungen des spg erlangt wurden in einem strafverfahren mit (relativer) nichtigkeit bedacht, siehe § 281 Abs 1 Z 3 StPO. die sicherheitspolizeibehörden haben zur strafverfolgung einzig nach den bestimmungen der stpo vorzugehen (die wurde ebenfalls mit 1.1.2008 novelliert). und dort gilt 1j vorsatzdelikt und richterlicher beschluss. dies ergibt sich auch daraus, dass der eugh am 29.1.2008 bestätigte, dass es sich bei ip-adressen um verkehrsdaten handelt (und somit alte entscheidungen unseres ogh "ungültig" wurden). mal was höchst erfreuliches von der eu
