Wenn ich das richtig verstehe ist es ja sogar so, dass der Beamte, wenn er im Dienst(!) beleidigt wird, erst seine zuständige Behörde fragen muss, ob er klagen darf. Und in Ö wird das eben nicht so oft genehmigt. D.h. du kannst zum Polizist "dep... Ki..." sagen und er muss sich das gefallen lassen und bekommt keine Erlaubnis zu klagen.
Wenn du einen Beamten privat beleidigst oder umgekehrt, gibt es sicher keine Unterchiede. Aber vielleicht kann uns das jayjay genauer erklären!
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