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Alt 15.02.2008, 12:07   #72
iG0r
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http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Zitat:
Österreich [Bearbeiten]

Auch in Österreich gibt es keine eigene Strafnorm, welche das Beleidigen von Beamten unter eine besondere Strafandrohung stellt. Es handelt sich um den gewöhnlichen Tatbestand gemäß dem § 115 StGB.

Allerdings wird im zweiten Absatz des § 117 StGB dargelegt, dass (sinngemäß) bei Beleidungen, welche gegen Beamte ausgesprochen werden, der öffentliche Ankläger (Staatsanwalt) verpflichtet ist, wenn auch die vorgesetzte Stelle des Beamten ihre Einwilligung gibt, diese Tat zu verfolgen. Es handelt sich also um ein eingeschränktes Offizialdelikt. Im vierten Absatz desselben Paragraphen wird erklärt, dass, wenn der Staatsanwalt die Verfolgung einstellen sollte, der Beamte selbst zur weiteren Verfolgung berechtigt ist.

Im Gegensatz zu Deutschland ist es jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft durchaus üblich, diese Verfahren, sofern von der vorgesetzten Stelle des Beamten überhaupt eine Ermächtigung zur Verfolgung erteilt wurde, relativ schnell einzustellen. Das öffentliche Interesse wird hier offenbar nicht gesehen, vielmehr scheint die Einstellung vorzuherrschen, dass Beamte (zumindest soweit es sich um Polizisten handelt) sich solche Beleidigungen gefallen lassen müssten, es sich quasi um ein "Berufsrisiko" handelt. Eine private Weiterfolgung durch die Beamten selbst wird dann in Folge auch meist nicht vorgenommen.


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