Zitat:
|
Original geschrieben von iG0r ... Beispiel: was kostet es einen Beamten ein Arschloch zu nennen? Was kostet es einen normalen Bürger selbiges zu nennen? Beim Beamten wird es teuer, beim Bürger warscheinlich garnicht verhandelt. ...
|
Beides kostet gleich viel, ist eben eine Ehrenbeleidung. Ein Beleidigter muss selbst den Täter gerichtlich klagen, egal ob Beamter oder Nichtbeamter.