wurde von B mit A vorab (vor bau des zauns bzw. spätestens vor montage der schilfmatte) vereinbart, dass eine schilfmatte draufkommt?
wenn ja, dann hätte A warnen müssen, dass der zaun nicht die entsprechend feste verankerung im boden hat um auch stürme auszuhalten ...
wenn nicht, dann ist B jedenfalls schuld ...
insgesamt bin ich aber der meinung, dass es aufgabe der versicherung ist, die zuständigkeit zu klären ... lediglich die korrekte meldung unter wahrheitsgemäßer bekanntgabe aller tatsachen obliegt dem versicherungsnehmer ...
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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