26.01.2008, 14:25
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#4
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Veteran
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Alter: 44
Beiträge: 355
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Zitat:
Original geschrieben von Michi B
ja kannst du... wenn auch natürlich sich nicht die 6000 auf deine steuerbemessungsgrundlage auswirken werden, der höchstbetrag sind 2920, vorausgesetzt du verdienst nicht mehr als 36400 (dann weniger) oder 50900 (dann garnichts)...
bei sonderausgaben für wohnraumschaffung, kirchenbeitrag, versicherungen etc. ist es egal wer sie zahlt, wenns eigentlich vom ehepartner oder auch von kindern ist..., deswegen könnte man sie auch bei dem ehepartner ansetzen, der weniger verdient, weil sichs dann besser auswirkt, bei 12000 ists eh egal, da könnts 6 6 teilen, weils ohnehin über den 2920 ist....
wobei der kredit nur angesetzt werden kann, wenn auch wirklich wohnraum geschaffen wird, wennst damit nur das grundstück gekauft hast und du nicht innerhalb von hmm, glaub 3 oder 5 jahren baust, dann kannst das nicht ansetzen...
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Wie kann man das Beweisen das mit den vollen 160000€ Wohnraum geschaffen wurden? Braucht man da auch einen Schrieb von der Bank von der das Darlehen stammt?
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Hallöchen
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