Man könnte sehr wohl argumentieren, dass es einen Wertverlust gibt. Nämlich den vom Kaufzeitpunkt der Ware bist zum Zeitpunkt der letztmöglichen Verfügbarkeit und dem zu diesem Moment aktuellen Preis. Ob dies allerdings gesetzlich so geregelt ist, entzieht sich auch meiner Kenntnis.
Jedenfalls wäre der Händler verpflichtet gleichwertige Ware als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Was aber ist nun gleichwertig?
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